Telekommunikationsgesetz <Subraum Post> 2006
Telekommunikationsgesetz
Am 1. März 2006 wurde das gesamte österreichische Kunstnetz durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zum schwarzen Loch erklärt. Der schweren Masse hochaktiven künstlerischen Potentials wurde ein kriminalisierender Maulkorb verpasst, der sich gewaschen hat:
37.000,- euro Strafe für ein einfaches lebenszeichen künstlerischer Aktivität kommt einem gesetzlichen Berufsverbot gleich.